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   LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16   

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LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16 (https://dejure.org/2019,23372)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2019 - 4b O 144/16 (https://dejure.org/2019,23372)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2019 - 4b O 144/16 (https://dejure.org/2019,23372)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Marktbeherrschung bedeutet eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH Slg. 1978, 207 Rn 65 f - United Brands; Slg. 1979, 461 Rn 38 f - Hoffmann-La Roche; Slg. 2009, I-2369 Rn 103 - France Télécom; WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1221 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Zu berücksichtigen ist dabei ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren (etwa Marktanteil; Unternehmensstruktur; Wettbewerbssituation; Verhalten auf dem Markt; grds. jedoch nicht der Preis) (OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1222 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Grundsätzlich führt jedes Patent zu einem eigenen sachlich relevanten Markt, es sei denn, dass im Einzelfall eine - aus der Sicht der Nachfrager - gleichwertige Technologie für dasselbe technische Problem zur Verfügung steht (OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1222 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Der Umstand, dass es sich um ein standardessentielles Patent handelt ("SEP"), begründet für sich genommen keine hinreichende Bedingung für eine Marktbeherrschung; auf die Standardessentialität allein ist nicht einmal eine (widerlegliche) Vermutung zu stützen, dass der SEP-Inhaber wirksamen Wettbewerb gerade deshalb verhindern kann, weil das SEP aufgrund der Standardessentialität benutzt werden muss, um mit dem Standard kompatible Produkte erzeugen zu können (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.1.2016 - 4b O 122/14, BeckRS 2016, 08379; OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1223 - Mobiles Kommunikationssystem m.w.N.).

    Letztere kann sich auch allein aus einer technischen oder wirtschaftlichen Überlegenheit der patentierten Erfindung ergeben (OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1223 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Als potenzielle Endabnehmer können die Mitglieder der Kammer die maßgebliche Verkehrsauffassung selbst bestimmen, ohne dass es des Rückgriffs auf (gerichtlich veranlasste) Marktuntersuchungen bedarf (OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1223 - Mobiles Kommunikationssystem).

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    § 10 Abs. 1 PatG setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Lieferant die Eignung des Mittels und seine Verwendungsbestimmung kennt bzw. aufgrund der Umstände offensichtlich ist, dass die angebotenen und/oder gelieferten Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der geschützten Erfindung verwendet zu werden (BGH, GRUR 2006, 839 - Deckenheizung; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. 2 U 93/12 Folientransfermaschine).

    Insofern genügt es, wenn aus der Sicht des Dritten hinreichend sicher zu erwarten ist, dass der Abnehmer die gelieferten Mittel in patentgemäßer Weise verwenden wird (BGH, GRUR 2006, 839 - Deckenheizung).

    Ausreichend für eine schlüs-sige Darlegung eines Schadenersatzanspruches ist es, wenn nach der Lebenser-fahrung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer unter Verwendung des Mittels begangenen Verletzungshandlung besteht (BGH, GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren; GRUR 2006, 839 - Deckenheizung; LG Düsseldorf, 4b O 220/06, Urteil vom 22.02.2007 - Handyspiele).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Marktbeherrschung bedeutet eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH Slg. 1978, 207 Rn 65 f - United Brands; Slg. 1979, 461 Rn 38 f - Hoffmann-La Roche; Slg. 2009, I-2369 Rn 103 - France Télécom; WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1221 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Erhält der Patentinhaber allerdings aufgrund hinzutretender Umstände die Möglichkeit, mittels seiner Monopolstellung wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt (hier: auf dem nachgeordneten Produktmarkt für [aufgrund des Patents] lizenzpflichtige Waren/Dienstleistungen) zu verhindern, so liegt eine marktbeherrschende Stellung vor (EuGH GRUR Int 1995, 490 Rn 47 - Magill TVG Guide; WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; BGH, NJW-RR 2010, 392 - Reisestellenkarte).

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Erhält der Patentinhaber allerdings aufgrund hinzutretender Umstände die Möglichkeit, mittels seiner Monopolstellung wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt (hier: auf dem nachgeordneten Produktmarkt für [aufgrund des Patents] lizenzpflichtige Waren/Dienstleistungen) zu verhindern, so liegt eine marktbeherrschende Stellung vor (EuGH GRUR Int 1995, 490 Rn 47 - Magill TVG Guide; WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; BGH, NJW-RR 2010, 392 - Reisestellenkarte).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Für die Kammer lässt sich auf der Grundlage des vorgetragenen Sach- und Streitstands die für eine Aussetzung erforderliche hinreichende Erfolgswahrscheinlichkeit der Nichtigkeitsklage nicht bejahen (BGH, GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten).
  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07

    Reisestellenkarte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Erhält der Patentinhaber allerdings aufgrund hinzutretender Umstände die Möglichkeit, mittels seiner Monopolstellung wirksamen Wettbewerb auf einem nachgelagerten Markt (hier: auf dem nachgeordneten Produktmarkt für [aufgrund des Patents] lizenzpflichtige Waren/Dienstleistungen) zu verhindern, so liegt eine marktbeherrschende Stellung vor (EuGH GRUR Int 1995, 490 Rn 47 - Magill TVG Guide; WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; BGH, NJW-RR 2010, 392 - Reisestellenkarte).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 122/14

    Bereits bloße Bewerbung eines Produkts im Internet mit Links zum Konzern ist

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Der Umstand, dass es sich um ein standardessentielles Patent handelt ("SEP"), begründet für sich genommen keine hinreichende Bedingung für eine Marktbeherrschung; auf die Standardessentialität allein ist nicht einmal eine (widerlegliche) Vermutung zu stützen, dass der SEP-Inhaber wirksamen Wettbewerb gerade deshalb verhindern kann, weil das SEP aufgrund der Standardessentialität benutzt werden muss, um mit dem Standard kompatible Produkte erzeugen zu können (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.1.2016 - 4b O 122/14, BeckRS 2016, 08379; OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1223 - Mobiles Kommunikationssystem m.w.N.).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Marktbeherrschung bedeutet eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH Slg. 1978, 207 Rn 65 f - United Brands; Slg. 1979, 461 Rn 38 f - Hoffmann-La Roche; Slg. 2009, I-2369 Rn 103 - France Télécom; WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1221 - Mobiles Kommunikationssystem).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Marktbeherrschung bedeutet eine wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH Slg. 1978, 207 Rn 65 f - United Brands; Slg. 1979, 461 Rn 38 f - Hoffmann-La Roche; Slg. 2009, I-2369 Rn 103 - France Télécom; WuW 2013, 427 - Astra Zeneca; OLG Düsseldorf GRUR 2017, 1219, 1221 - Mobiles Kommunikationssystem).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 28.03.2019 - 4b O 144/16
    Wesentlich ist ein Element der Erfindung regelmäßig bereits dann, wenn es Bestandteil des Patentanspruchs ist (BGH, GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler).
  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • EuGH, 15.12.1994 - C-250/92

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 2 U 93/12

    Folientransfermaschine II

  • LG Düsseldorf, 22.02.2007 - 4b O 220/06

    Handyspiele

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